Änderung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 25. Mai 2021
Liebe Eltern,
ab 25. Mai 2021 haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Die entscheidende Änderung besteht darin, dass eine Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe ermöglicht wird. Damit bedarf es auch keiner Arbeitgeberbescheinigung mehr.
Ausreichend ist nunmehr eine selbst verfasste schriftliche Erklärung gegenüber der Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Ihre schriftliche Erklärung können Sie gern per Mail an senden. Die Angaben zum Arbeitgeber der sorgeberechtigten Eltern sind unbedingt erforderlich. Ich leite diese Erklärung an den Träger weiter und dieser prüft Ihren Antrag. Erst nach Erhalt der Trägerentscheidung kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann. Danach würde ich Sie umgehend informieren.
Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Liebe Grüße und schöne Pfingsten wünscht Ihnen Andrea Rein
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