Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Änderung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 25. Mai 2021

Liebe Eltern,

ab 25. Mai 2021 haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Die entscheidende Änderung besteht darin, dass eine Notbetreuung unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe ermöglicht wird. Damit bedarf es auch keiner Arbeitgeberbescheinigung mehr.

 

Ausreichend ist nunmehr eine selbst verfasste schriftliche Erklärung gegenüber der Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Ihre schriftliche Erklärung können Sie gern per Mail an senden. Die Angaben zum Arbeitgeber der sorgeberechtigten Eltern sind unbedingt erforderlich. Ich leite diese Erklärung an den Träger weiter und dieser prüft Ihren Antrag. Erst nach Erhalt der Trägerentscheidung kann die Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann. Danach würde ich Sie umgehend informieren.

 

Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Liebe Grüße und schöne Pfingsten wünscht Ihnen Andrea Rein

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

Ein kleines Tschüss und ein riesiges Dankeschön

Das Dank- und Verabschiedungsschreiben finden Sie im Anhang.

Busstreik

Liebe Eltern,weitere Informationen finden Sie im angehangenen Elternbrief.